JUGENDSCHUTZ BEI PARTYS gem. Jugendschutzgesetz ist Jugendlichen der Besuch von Gaststätten in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person gestattet. Eine erziehungsbeauftragte Person ist „jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder … Infos weiterlesen
Füge diese URL in deine WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Füge diesen Code in deine Website ein, um ihn einzubinden